Eine spezifische Tätergruppierung sorgt für grossen Aufwand

Bereits gegen Ende des Jahres 2022 hat die Kantonspolizei St.Gallen feststellen müssen, dass Diebstähle aus Fahrzeugen zugenommen hatten. Auch im ersten Halbjahr 2023 blieb die Zahl der Delikte hoch. Auswertungen von aufgeklärten Fällen zeigten dabei, dass sowohl bei Diebstählen aus Fahrzeugen als auch anderen Diebstahlsdelikten Asylsuchende aus den Maghreb-Staaten auffällig oft beteiligt waren. Diese hochaktive Tätergruppe sorgte folglich für grossen Aufwand bei den Strafverfolgungsbehörden des Kantons St.Gallen sowie dem Migrationsamt.

Solche oder ähnliche Szenen haben sich gegen Ende 2022 und im 2023 häufig abgespielt, auch wenn es sich hier um ein rein fiktives Beispiel handelt. Die beschriebenen jungen Männer waren oftmals Asylsuchende aus den Maghreb-Staaten, welche insbesondere durch ihre hohe Delinquenz innert kürzester Zeit auffielen. Es blieb nicht nur bei Diebstählen aus Fahrzeugen. Auch Ladendiebstähle oder sonstige Diebstahlsdelikte wurden reihenweise durch ebendiese Tätergruppierungen begangen.

Doch wie kommt die Polizei zu einer solchen Aussage?

Die Täter / Das Vorgehen

Die Täterschaft der auffällig mehr gewordenen Diebstahlsdelikte lässt sich als männlich, jung und meist als Asylsuchende aus den Maghreb-Staaten beschreiben. Diese jungen Männer sind selten alleine, sondern in Kleingruppen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs. Im Umfeld von Haltestellen begeben sie sich in Quartiere oder in Verkaufsgeschäfte, begehen Diebstähle und fahren dann mit dem öffentlichen Verkehr weiter. Sie setzen mehrere Delikte hintereinander und reisen an einem Tag durch diverse Dörfer, Städte, Regionen und gar Kantone.

Die schwierige Aufgabe der Polizei

Nach dem Anstieg der Deliktszahlen stand die Kantonspolizei St.Gallen vor einer schwierigen Aufgabe. Die Erkenntnis von einem Anstieg war schnell gewonnen. Die Patrouillentätigkeiten wurden entsprechend ausgerichtet, sodass schnell erste Erfolge durch Festnahmen von Tätern eintraten. Doch dann die Ernüchterung. Die Festgenommenen zeigten sich oft unbelehrbar. Nicht selten wurde festgestellt, dass ein und dieselbe Person am selben Tag oder gar nach einer Nacht in einer Zelle gleich wieder delinquierte. Es schien teils fast unmöglich, dem Treiben ein Ende zu setzen.

Der Lösungsansatz

In der Folge wurde die innerkantonale Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung, also mit der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen sowie dem Migrationsamt intensiviert und die Prozesse der einzelnen Behörden noch genauer aufeinander abgestimmt.

Für die Kantonspolizei St.Gallen bedeutete dies, bei Festnahmen sehr rasch die nötigen Akten zu erstellen. Dies wiederum ermöglichte es der Staatsanwaltschaft, die rechtlichen Möglichkeiten konsequent und zeitnah auszuschöpfen. Das Migrationsamt konnte auf dieser Grundlage ausländerrechtliche Massnahmen, wie beispielsweise Ein- oder Ausgrenzungen verfügen.

Damit war ein wichtiger erster Schritt getan. Die Delinquenz war damit zwar nicht per se gestoppt. Wurde aber jemand zum Wiederholungstäter oder hielt sich nicht an Ein- und Ausgrenzungen, hatte und hat dies rechtliche Konsequenzen für die Person zur Folge.

Kommunikation ein weiterer Schlüssel

Begleitet wurde diese Arbeit von einer konsequenten Berichterstattung. Am Anfang bestand die kommunikative Aufgabe darin, die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf diese Art von Delikten zu lenken und präventiv darauf einzuwirken, dass Türen von Autos, Wohnungen und Häusern konsequent geschlossen werden. Diese Botschaft war schwierig zu vermitteln. Noch immer schliessen zu viele Personen ihre Autos und Unterkünfte nicht ab. Doch die Bevölkerung wurde wachsamer. Die Kantonale Notrufzentrale St.Gallen erhielt mehr Meldungen von verdächtigen Feststellungen, was wiederum zu mehr Festnahmen führte.

Zum Schluss ein Fazit

Auch wenn mit Erscheinen dieses Berichts die Zahlen von Diebstahlsdelikten nach wie vor eher hoch sind, so kann immerhin bilanziert werden, dass die Anfangs Jahr noch steil nach oben zeigende Kurve gebrochen werden konnte. Den Strafverfolgungsbehörden des Kantons St.Gallen ist es gelungen, der Täterschaft aufzuzeigen, dass das Delinquieren Konsequenzen nach sich zieht. Damit sind aber auch die Aufgaben des Kantons beendet. Die weitere Aufgabe zur Beurteilung des Asylgesuchs liegt in der Kompetenz des Bundes.