Schutz beginnt beim Hinsehen

Die Aktionstage «16 Tage gegen Gewalt» erinnern uns daran, dass Gewalt nicht erst dann beginnt, wenn sie sichtbar wird. Die Kantonspolizei St.Gallen nutzt diese Tage, um darauf hinzuweisen, dass häusliche Gewalt eine Realität ist, die zum Handeln verpflichtet. Fünf Einsätze im Bereich der häuslichen Gewalt pro Tag und eine hohe Dunkelziffer verdeutlichen die Dringlichkeit.

Die internationalen Aktionstage machen jährlich sichtbar, wie häufig Gewalt in Beziehungen, Familien und im vertrauten Umfeld vorkommt. Auch die Kantonspolizei St.Gallen hat die 16 Tage genutzt, um auf Social Media täglich Fakten, Hinweise und Einblicke zu teilen und damit ein deutliches Zeichen zu setzen: Gewalt passiert nicht am Rand der Gesellschaft, sondern mitten in ihr.

Die Themen, welche die Kantonspolizei St.Gallen während der Kampagne beleuchtet hat, zeigen ein wiederkehrendes Muster. Gewalt beginnt oft schleichend, bleibt lange verborgen und wird erst spät gemeldet. Dass gemäss Statistik des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Mann und Frau (EGB) nur rund 10 bis 22 Prozent der Betroffenen überhaupt Kontakt mit der Polizei aufnehmen, macht deutlich: Der grösste Teil der Fälle bleibt im Dunkelfeld.

Gewalt als Realität im Alltag
Im Kanton St.Gallen rücken Patrouillen der Kantonspolizei St.Gallen rund fünfmal täglich wegen verbaler und physischer Auseinandersetzungen im häuslichen Bereich aus. Dabei sind Menschen jeden Alters, jeder Herkunft und jeder sozialen Schicht betroffen. Bei einem Grossteil dieser Ausrückfälle geht es um verbale Auseinandersetzungen, doch auch körperliche Gewalt wird regelmässig gemeldet. Ein polizeiliches Eingreifen kann nicht in jedem Fall das Ende der Gewaltspirale herbeiführen. Die Herausforderung der Polizeikräfte vor Ort liegt darin, herauszufinden, ob strafrechtlich relevante Handlungen vorgefallen und allenfalls weiterführende Massnahmen notwendig sind. Denn: Bei Antragsdelikten entscheidet die betroffene Person selbst über eine Anzeige. Weitere rechtliche Schritte sind nur möglich, wenn die betroffene Person den Anfang macht. Bei schwerer Gewalt hingegen ist die Polizei verpflichtet, von Amtes wegen tätig zu werden.
In beiden Situationen nehmen die Polizistinnen und Polizisten vor Ort eine zentrale Rolle ein. Sie müssen erkennen, was genau passiert ist, leiten wenn möglich rechtliche Schritte ein und machen auf Beratungs- und Hilfsangebote aufmerksam.

Sicherer Raum für belastende Aussagen
Wenn Betroffene sich für eine Anzeige entscheiden, braucht es für ihre Befragung einen geschützten Rahmen. Diesen schaffen unsere 35 spezialisierten Mitarbeitenden, die im Jahr 2025 insgesamt 1’268 Stunden für Opfereinvernahmen aufgewendet haben.
Die Spezialistinnen und Spezialisten ermöglichen ein Umfeld, in dem Betroffene über belastende Erlebnisse sprechen können, ohne erneut Gefahr zu laufen, retraumatisiert zu werden. Zudem setzen sie spezielle Einvernahme Techniken ein und haben vertiefte Kenntnisse über rechtliche Abläufe sowie ein gezieltes Krisenverständnis.

Eskalationsrisiken früh erkennen
Während Opfereinvernahmen Betroffenen nach erlebter Gewalt einen geschützten Rahmen für ihre Aussage bieten, setzt die Abteilung Bedrohungs- und Risikomanagement der Kantonspolizei St.Gallen einen Schritt früher an: Die Mitarbeitenden der Abteilung beurteilen mögliche Eskalationsrisiken, bevor schwere Gewalt entsteht. Das kann beispielsweise bedeuten, dass eine Mitarbeiterin des Bedrohungs- und Risikomanagements mit einer Person Kontakt aufnimmt, die zwar Drohungen geäussert hat, aber noch nicht gewalttätig wurde. Das Bedrohungs- und Risikomanagement analysiert solche Risikopersonen, führt Gespräche zur Deeskalation und berät Betroffene sowie involvierte Institutionen im Umgang mit Drohungen und Gewalt. Rund 65 Prozent der behandelten Fälle betreffen häusliche Gewalt oder Stalking.

Eine Dunkelziffer, die verpflichtet
Die Arbeit unserer Opfereinvernahme-Fachpersonen sowie das präventive Engagement des Bedrohungs- und Risikomanagements zeigen, dass die Kantonspolizei St.Gallen täglich im Gewaltschutz aktiv ist. Gleichzeitig muss festgehalten werden: Bis zu 90 Prozent der Betroffenen wenden sich nicht an die Polizei. Das verdeutlicht, wie häufig Gewalt verborgen bleibt und wie schambesetzt sie ist. Gesellschaftliche Aufklärungs- und Gleichstellungsarbeit sind dabei gemäss dem EGB zentrale Ansatzpunkte. Gewalt kann nur dann frühzeitig verhindert werden, wenn Tabus und stereotypische Rollenbilder hinterfragt werden und betroffene Personen wissen, wo sie Hilfe finden. Die «16 Tage gegen Gewalt» leisten hierzu einen Beitrag: Sie schaffen Sichtbarkeit, sensibilisieren und machen auf eine Realität aufmerksam, die häufig im Verborgenen bleibt.

Eine eigens generierte Fotostrecke machte während 16 Tagen auf den Kanälen der Kantonspolizei St.Gallen auf das Thema aufmerksam.