Neuer Wohnort gefällig?

Im Laufe des Jahres 2005 wurde der Wohnsitzzwang für die Polizistinnen und Polizisten aufgehoben. Somit konnten diese auch ausserhalb des Kantons St.Gallen leben. Ebenfalls 2005 wurde den Mitarbeitenden die Möglichkeit eröffnet, unter definierten Rahmenbedingungen Teilzeit zu arbeiten und unbezahlten Urlaub zu beziehen.