Mikrospuren – der oft kaum sichtbare Hinweis auf Tatzusammenhänge

Mikrospuren sind – wie der Name bereits verrät – oft winzig klein und können dennoch viel verraten. Anhand der für das menschliche Auge kaum erkennbaren Kleinstteilchen können die Anwesenheit einer Person am Tatort, Aussagen von Tatortbeteiligten oder sonstige relevante Tatzusammenhänge eruiert, gesichert und beurteilt werden.

Da heutzutage mit personen-identifizierenden Spuren wie DNA oder Fingerabdrücken vielfach ein direkter Rückschluss auf eine Täterschaft erbracht werden kann, rückte die Wichtigkeit mikroskopisch kleiner Rückstände scheinbar ein wenig in den Hintergrund. Nichtsdestotrotz können gerade solche Mikrospuren den Ermittelnden entscheidende Hinweise geben, wie die folgenden drei Beispiele zeigen:

Fall 1: Eingeklemmte Einzelfaser an Aussenspiegel – Bei einem Verkehrsunfall wurde ein Fussgänger in der Fahrbahnmitte von einem Auto erfasst. Die Fahrerin eines roten Autos geriet in den Fokus der Polizei und wurde einvernommen. Sie erwähnte ein grünes Auto, das ihr angeblich entgegengekommen war. Durch diese Aussage mussten von den Ermittlern neue Möglichkeiten für den Unfallhergang in Erwägung gezogen werden. Kam es allenfalls zum Zusammenstoss zwischen einem grünen Auto und dem Fussgänger? Beging somit sogar jemand Fahrerflucht? War da ein grünes Auto oder ist dieses der Fantasie der wahren Unfallverursacherin entsprungen? Um dies herauszufinden, untersuchte der Kriminaltechnische Dienst das rote Auto nach Spuren und war erfolgreich.

Abbildung 1: Die sichtbaren Wischspuren auf dem roten Auto.

Die Wischspuren ergaben keine Hinweise auf einen Kontakt mit einem grünen Fahrzeug. Um allfällige Mikrospuren zu sichern, wurden die Wischspuren am roten Auto mit Klebestreifen abgeklebt. Dabei konnten blaue Jeansfasern sichergestellt werden. Ferner wurden entlang der A-Säule mehr als 40 braune Wollfasern sichergestellt. Eine weitere interessante Spur konnte am abgerissenen Aussenspiegel gesichert werden. Bei dessen Untersuchung konnte eine einzelne braune Wollfaser festgestellt werden (siehe Abbildung 2). Normalerweise ist eine einzelne Faser ohne Aussagekraft. Diese eingeklemmte Wollfaser konnte jedoch nicht durch Faserflug zufällig eingeklemmt worden sein. Sie kann nur zu dem Zeitpunkt dort hingelangt sein, als der Riss im Kunststoff geweitet war – zum Unfallzeitpunkt, als durch den Kontakt mit dem Fussgänger der Aussen­spiegel abgerissen wurde. Wenig verwunderlich: Der Fussgänger war zum Unfallzeitpunkt mit einer blauen Jeans und einem braunen Wollpullover bekleidet. Es konnten Risse in der Hose und im Pullover festgestellt werden. Ferner war an der Jeans wenig roter Abrieb sichtbar. Als Tatfahrzeug stand somit eindeutig das rote Auto fest.

Abbildung 2: Die aufgefundene braune Wollfaser.

Fall 2: Fasern überführen unbekannten Unfallverursacher – Statt nach Hause zu fahren, landete ein Mann mit seinem Auto in einem Bach. Der verletzte Mann wurde von Kollegen ins Spital gebracht und gab bei der Einvernahme im Spital an, er sei zum Zeitpunkt der Kollision auf dem Rücksitz gesessen. Der stark alkoholisierte Mann beteuerte, der Fahrer des Personenwagens sei ein unbekannter Anhalter gewesen. Die Kriminaltechniker machten interessante Feststellungen: Die Sicherheitsgurte der Vordersitze waren straff und senkrecht neben den Lehnen zu finden. Links und rechts des Lenkrades konnten am Armaturenbrett eingeschweisste Jeansfasern festgestellt werden (siehe Abbildung 3). Aufgrund dessen stand fest, dass jene Person, welche zum Unfallzeitpunkt auf dem Fahrersitz gesessen hat, eine Jeans getragen haben musste.

Abbildung 3: Eingeschweisste blaue Jeansfasern im Armaturenbrett.

Bei der genauen Untersuchung der Jeans der verletzten Person konnte im linken Kniebereich ein kleines Loch festgestellt werden. Erst bei der weiteren sorgfältigen Untersuchung wurden zusätzlich gräuliche Anhaftungen erkannt (siehe Abbildung 6). Die Morphologie der gräulichen Anhaftungen entsprach einem sehr dünn ausgedehnten, zerknitterten, grauen Kunststoffabrieb. Ein solcher Kunststoffabrieb spricht in hohem Masse für eine durch hohe Beschleunigung entstandene Wärmeeinwirkung in Form von Reibung, in diesem Fall zwischen Hose und Kunststoffteil.

Abbildung 4: Die gräulichen Anhaftungen auf der Jeans.

Die forensische Untersuchung ergab folgenden Unfallhergang: Da der Sicherheitsgurt des Fahrersitzes straffgezogen senkrecht vorgefunden wurde, stand fest, dass der Fahrer zum Unfallzeitpunkt nicht angeschnallt gewesen sein konnte. Die geometrische Anordnung der Defekte an der Jeanshose des Verletzten deckten sich mit den Defekten an der Konsolenabdeckung. Die Spurenübertragung sprach dafür, dass die Jeans der verletzten Person dieselben waren, die während des Unfallzeitpunkts von der Person am Steuer getragen wurde. Somit stand fest, dass der verletzte Mann hinter dem Steuer sass und der angebliche Anhalter eine Schutzbehauptung war.

Fall 3: Grüne Plastiksplitter am Tatort – Beim dritten Fall wurde erfolglos versucht, gewaltsam mit einem Auto einen Bankomaten zu öffnen (siehe Tatfahrzeug auf Abbildung 5). Die sichergestellten Abriebe und Lackfragmente am Tatort passten optisch zum Eigenmaterial eines verdächtigen Personenwagens und wurden nicht näher untersucht. Es gab zudem viele weisse und farbige Glassplitter (siehe Abbildung 6). Die weissen konnten den Eingangstüren zugeordnet werden. Die roten Kunststoffsplitter sind typisch für Rücklichter von Fahrzeugen. Aber woher stammten die grünen Kunststoffsplitter? Weder am Personenwagen noch am Bankomaten waren grüne Leuchten installiert. Gab es einen weiteren tatrelevanten Gegenstand?

Abbildung 5: Das mutmassliche Tatfahrzeug mit sichtbarer Beschädigung am Heck.

Abbildung 6: Bei näherer Betrachtung kommt etwas Grünes zum Vorschein.

Gemäss den Passspuren und anhand der wellenförmigen Linien an der Oberfläche der Bruchkarte passten die drei grünen Bruchstücke wie ein 3D-Puzzle zusammen (siehe Abbildung 7). Legt man die roten und grünen Bruchstücke aufeinander, ergibt dies braun. Leuchtet man mit einer hellen Taschenlampe hindurch, erscheint das Licht gelb-orange (siehe Abbildung 8). Ein Vergleich mit dem linken Rücklicht des Personenwagens zeigt den gleichen Aufbau und dieselben parallelen Vertiefungen beim grünen Kunststoff. Somit ist sicher, dass dieses Auto am Tatort war und kein anderes, welches beispielsweise gleich lackiert war. Dieses Beispiel zeigt, dass Mikrospuren auch gross sein können und es nicht immer ein Sherlock-Holmes-Vergrösserungsglas benötigt.

Abbildung 7: Zwei Teile stammen ab dem Tatort, das dritte (rechts) ab dem mutmasslichen Tatfahrzeug.
Als 3D-Puzzle könnte es eine Leuchtenabdeckung sein.

Abbildung 8: Aus den grünen und roten Puzzleteilen wird orange.

Fazit: Kleine Spuren – grosse Beweiskraft

Diese Beispiele zeigen, welch grosse Beweiskraft kleinste Spuren haben und über Schuld oder Unschuld einer Person entscheiden können. Die Arbeit der Mitarbeitenden des Forensisch-Naturwissenschaftlichen Diensts muss daher überaus präzise erfolgen – sie brauchen im wahrsten Sinn des Wortes ein Auge fürs Detail.