Gründung des Landjägerkorps

Die Regierungsräte des Kantons St.Gallen planten im Jahr 1803 die «Aufstellung eines Corps von Landjägern».

Dafür gab es folgende Gründe:

  • Der Kanton grenzt ans Ausland und an andere Kantone.

  • In vielen Gemeinden gab es keine Polizeiwache. In den Gemeinden, die eine Wache hatten, waren die Polizisten schlecht ausgebildet. Teilweise machten sie auch mit Verbrechern gemeinsame Sache.

  • Die bestehenden Lokalpolizeien waren kaum organisiert und in der Verbrechensbekämpfung ineffizient. Die Verbrecher zogen meist nur von einem Ort zum anderen.

  • Die Polizisten hielten sich teilweise nur in Schenk- und Wirtshäusern auf.

  • Es war die Pflicht der Regierung, für die Sicherheit des Kantons und der Bevölkerung zu sorgen. Dafür wollten sie zu demjenigen Mittel greifen, das dafür am besten geeignet war.

Am 23. September 1803 schrieb der Kleine Rat die Vollzugsverordnung über die Aufstellung und Organisation des Landjägerkorps, was als Gründungsakt angesehen werden kann.

In Artikel 38 des Beschlusses über die Aufstellung des Landjägerkorps fanden wir eine Anweisung über die Bekanntgabe von Fahndungsgesuchen durch die Friedensrichter an die Landjäger. Ebenso erliess der Kleine Rat im Kantonsblatt von 1803 die Weisung «es sollen die Signalements den Polizey-Dienern abschriftlich mitgeteilt werden». Diese «Signalements» erschienen als Steckbriefe im Kantonsblatt, welches von der Regierungskanzlei herausgegeben wurde.

Erster Kommandant wurde per 29. Dezember 1803 Hptm Josef Stierli, gewesener Leutnant in königlich-spanischen Diensten. Er trat am 3. September 1816, nach 13-jähriger Dienstzeit, ab.

Der damalige Bestand des Korps: 115 Landjäger

Bild: Die Entstehung des Landjägerkorps ist auch im Kriminalmuseum der Kantonspolizei St.Gallen ein Thema