Bekämpfung der häuslichen Gewalt – Pionierarbeit

Der Kanton St.Gallen war Pionier in der Bekämpfung von häuslicher Gewalt. Im Februar 2002 ergänzte der Kantonsrat das Polizeigesetz um Bestimmungen über die Wegweisung und das Rückkehrverbot bei häuslicher Gewalt. Die Polizei kann seither eine gewalttätige Person, die andere Personen ernsthaft gefährdet, aus der gemeinsamen Wohnung und unmittelbaren Umgebung wegweisen und die Rückkehr für zehn Tage verbieten. Die Regierung setzte die Bestimmungen auf den Januar 2003 in Vollzug. Bei der Kantonspolizei St.Gallen wurde daraufhin die Fachstelle «Häusliche Gewalt» geschaffen.

Mit dem Polizeigesetznachtrag vom 1. Juli 2020 wurde die Wegweisung in der häuslichen Gewalt von zehn auf 14 Tage erhöht. Zudem wurde ein Annäherungs-, Rayon- und Kontaktverbot bei Häuslicher Gewalt und Stalking neu ins Gesetz aufgenommen.

Weiter