Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden

Im Jahr 2022 übernahm die Kantonspolizei St.Gallen nicht nur die kriminaltechnischen Aufgaben, sondern auch die eingehenden Notrufe der Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden. Von diesem strategischen Entscheid profitieren beide Polizeikorps. Weitere Zusammenarbeitsbereiche befinden sich in der Prüfung und werden laufend umgesetzt.

Offiziell wurden die Notrufe, welche bei der Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden unter 112, 117 und 118 eingingen, per 1. Januar 2023 von der Kantonspolizei St.Gallen übernommen. Die inoffizielle Übergangsphase begann jedoch bereits am 6. Dezember 2022, da eine Übernahme der Notrufe über Weihnachten – Neujahr als ungünstig angesehen wurde. Somit nahm die Kantonale Notrufzentrale der Kantonspolizei St.Gallen vom 6. bis 31. Dezember 2022 genau 170 Notrufe der Appenzeller Kollegen entgegen und disponierten diese an die zuständigen Einsatzkräfte. Dazu gehörten auch drei automatisch generierte Brandmelde- und zehn Einbruchalarme. Die Enklave Oberegg (AI) wurde bisher durch die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden im ersten Angriff (= polizeiliche Tätigkeiten zu Beginn des Einsatzes) betreut. Mit dem Wechsel der Notrufdienstleistung zur Kantonspolizei St.Gallen wurde von dieser auch die Zuständigkeit für den ersten Angriff für polizeiliche Ereignisse in Oberegg übernommen. Das heisst, die Einsatzkräfte der Kantonspolizei St.Gallen rücken seither in diese Innerrhoder Gemeinde nördlich von Altstätten aus.

Im Verlauf des Jahres 2022 wurden zudem die kriminaltechnischen Aufgaben der Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden vollumfänglich vom Korps der Kantonspolizei St.Gallen übernommen. Da es sich um einen hochspezialisierten Bereich handelt, wird eine solche Leistungserbringung für ein kleines Polizeikorps zunehmend schwieriger. Nebst wenigen Fällen und somit nicht genügend Routine gestaltet sich auch die Ausbildung der Mitarbeitenden sehr aufwendig. Hinzu kommen teure Geräte, welche für die Ausführung der kriminaltechnischen Arbeiten benötigt werden.

Nebst dem kriminaltechnischen Bereich befinden sich verschiedene weitere Dienstleistungsvereinbarungen für künftige Zusammenarbeitsbereiche in der Prüfung. Der Kanton Appenzell Innerhoden entschädigt diese und zukünftige Dienstleistungen zu Vollkosten. Damit kann die Kantonspolizei St.Gallen drittfinanzierte Stellen schaffen um das zusätzliche Arbeitsvolumen zu erfüllen und eine grössere Flexibilität bei der Arbeitsbewältigung zu ermöglichen. Die Zusammenarbeit ist somit eine «Win-Win-Situation» für beide Kantone.

Für diese und künftige Zusammenarbeiten wurde ein Rahmenvertrag geschaffen. Dieser bildet die Grundlage für die polizeilichen Handlungen und regelt die Rechte, Pflichten sowie Haftung für die Mitarbeitenden der Kantonspolizei St.Gallen. Dieser Rahmenvertrag ist die gemeinsame Basis für die Dienstleistungsvereinbarungen in den einzelnen Zusammenarbeitsbereichen. Der Rahmenvertrag ist ein Meilenstein im Polizeibereich.