Sozialversicherungsbetrug auf der Spur

Seit Februar 2022 verfügt die Kantonspolizei St.Gallen über Spezialisten, die in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft die polizeilichen Ermittlungen bei Verdacht auf absichtlichen, unrechtmässigen Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung durchführen. Insgesamt wurden bereits Fälle mit einer Gesamtdeliktssumme von vier Millionen Franken bearbeitet.

In Fällen von Sozialversicherungsmissbrauch, beziehungsweise Sozialversicherungsbetrug, sind seitens der Strafverfolgungsbehörden häufig sehr aufwändige und umfangreiche Ermittlungen nötig, um den absichtlichen, missbräuchlichen Bezug von Sozialversicherungsleistungen nachzuweisen. Im Fokus solcher Ermittlungen stehen meist missbräuchlich bezogene Invalidenrenten. In den anspruchsvollen Verfahren wird fundiertes Spezial- und Fachwissen benötigt. Sowohl die Staatsanwaltschaft St.Gallen als auch die Sozialversicherungsanstalt St.Gallen verfügen nun über spezialisierte Mitarbeitende, die sich ausschliesslich der Bekämpfung des Sozialversicherungsmissbrauchs widmen.

Per 1. Februar 2022 wurden bei der Kantonspolizei St.Gallen zwei Vollzeitstellen für Ermittelnde im Bereich Sozialversicherungsbetrug geschaffen. Dadurch soll die polizeiliche Bearbeitung der Ermittlungsverfahren im Auftrag der Staatsanwaltschaft St.Gallen verbessert und sichergestellt werden. Die beiden geschaffenen Stellen sind innerhalb der Kriminalpolizei bei der Abteilung Wirtschaftsdelikte integriert.

Viele Ermittlungsaufträge werden den Spezialistinnen und Spezialisten der Kantonspolizei St.Gallen von Seiten der Staatsanwaltschaft zugewiesen. Bei diesen Fällen besteht jeweils der Verdacht, dass Leistungsbeziehende absichtlich und missbräuchlich eine Invalidenrente oder andere Versicherungsleistungen bezogen haben. Die Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger werden konkret verdächtigt, medizinische Fachpersonen, Gutachterinnen und Gutachter oder Beauftragte der Versicherung absichtlich getäuscht zu haben. Dies beispielsweise, indem sie einen Gesundheitsschaden simulieren, obwohl sie in Wirklichkeit nicht oder nicht im angeblichen Ausmass unter gesundheitlichen Einschränkungen leiden. Dies wird oft mittels Simulation oder Aggravation (Übertreibung der Krankheitserscheinungen) versucht zu erreichen.  Die Personen simulieren eine Krankheit oder Einschränkung, indem sie falsche Angaben machen, Angaben nicht preisgeben oder sogar ein Ereignis, wie beispielsweise einen Unfall, vortäuschen. Mittels umfangreichen Aktenauswertungen, Befragungen, Observationen und anderen staatsanwaltschaftlich angeordneten (Zwangs-)Massnahmen versuchen die Spezialistinnen und Spezialisten, das tatsächliche Funktionsniveau einer Person zu ermitteln. Dieses wird dann in Wort- und Bildformat festgehalten. Die Ergebnisse werden anschliessend der Staatsanwaltschaft für die weitere Verfahrensführung übermittelt. Im Jahr 2022 haben die Spezialistinnen und Spezialisten der Kantonspolizei St.Gallen bereits sechs Fälle mit einer Gesamtdeliktssumme von dreieinhalb bis vier Millionen Schweizerfranken bearbeitet. Durch diese wichtige Aufgabe wird die strafrechtliche Verfolgung der Sozialversicherungsbetrügerinnen und -betrüger intensiviert und das Vertrauen der Steuer- und Prämienzahlenden in das Sozialversicherungssystem gestärkt. Gleichzeitig soll eine präventive Wirkung im Bereich des Versicherungsmissbrauchs erzielt werden.