Im Spannungsfeld zwischen Tempo 30, Fussgängerstreifen und Baustellen: Die Abteilung Verkehrstechnik

Interview mit dem Leiter Verkehrstechnik der Kantonspolizei St.Gallen, Werner Lendenmann


Jedes Signal und jede Markierung auf öffentlichen Strassen und Plätzen benötigt einen gesetzlichen Hintergrund. Dieser Aufgabe nimmt sich die Abteilung Verkehrstechnik der Kantonspolizei St.Gallen an.

Mit den Verfügungen und Anordnungen der Abteilung Verkehrstechnik setzt die Kantonspolizei St.Gallen den gesetzlichen Rahmen und sorgt damit für eindeutige Situationen oder anders gesagt: für Rechts- und Verkehrssicherheit. Jede Veranstaltung auf öffentlichen Strassen – ob Radrennen, Bergrennen, Räbeliechtli- oder Fasnachtsumzug, Jahrmarkt oder Weihnachtsmarkt – benötigt ebenfalls eine Bewilligung. Der gesetzliche Rahmen ist hierbei essenziell, damit diese Veranstaltungen durchgeführt und allfälliger Verkehr sicher geregelt oder umgeleitet werden kann.

Weitere Aspekte sind Reklamen oder Wahlplakate. Auch diese Elemente obliegen der Bewilligungspflicht durch die entsprechende Behörde. Entlang von Kantonsstrassen ist ebenfalls die Verkehrstechnik zuständig.

Zudem wird jedes Bauprojekt, welches eine öffentliche Strasse tangiert oder auf derselben realisiert werden soll, von der Verkehrstechnik begutachtet und bewertet. Dies geschieht insbesondere im Hinblick auf die Signalisation und Markierung, aber auch auf verkehrstechnische Abläufe. Insbesondere wird auf die Bedürfnisse der schwächsten Verkehrsteilnehmenden Rücksicht genommen. Im Vorfeld der Bauprojekte steht die Abteilung den Bauherren und Behörden beratend zur Seite. Werner Lendenmann leitet die Abteilung Verkehrstechnik seit 2015.