Energiemangellage

Bekanntlich drohte der Strom auch in der Schweiz knapp zu werden. Die Geschäftsleitung der Kantonspolizei St.Gallen befasste sich daher intensiv mit dem möglichen Szenario einer Energiemangellage und gründete einen entsprechenden Fachstab.

Zu Beginn der drohenden Energiemangellage bildete die Geschäftsleitung der Kantonspolizei St.Gallen Einsatz-Strukturen und ein Fachgremium. Das Lage- und Nachrichtenzentrum des Korps übernahm die Funktion der zentralen Anlaufstelle und war SPOC (Single Point of Contact) für alle eingehenden Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit der Energiemangellage. Mitarbeitende wurden angewiesen, keine Materialien im Zusammenhang mit einer allfälligen Energieknappheit eigenmächtig zu bestellen und auch mit anderen Vorkehrungen in dieser Richtung abzuwarten. Ein zentrales und gesteuertes Management in diesem Bereich wurde von Beginn an angestrebt.

Die Kantonspolizei St.Gallen hat bereits in den letzten Jahren intensiv in den Ausbau von Notstromanlagen investiert. Alle Stützpunkte, der grösste Teil des POLYCOM-Funknetzes und einzelne Polizeistationen sind mit Notstromaggregaten ausgerüstet. Ebenfalls ist am Standort St.Gallen die Führungsinfrastruktur (Kantonale Notrufzentrale, Führungsräume etc.) mit Notstrom erschlossen. Diese Anlagen verfügen über eine Autonomiedauer von 72 Stunden. ​Die Mitarbeitenden der Kantonspolizei St.Gallen konnten aufgrund ihres hohen Autonomiegrads die tägliche Arbeit ohne Einschränkungen erledigen. Funkgeräte wie auch Anwendungen auf dem Arbeitsplatz, auf dem Smartphone sowie das Mobilfunknetz standen stets zur Verfügung.

Der Fachstab informierte die Mitarbeitenden in regelmässigen Schritten über die weitere Entwicklung der Lage via Intranetmeldungen. Zudem wurde ein FAQ mit den häufigsten Fragen und Antworten aufgebaut. Die Fachgruppe traf sich wiederholt, um den aktuellen Wissensstand auszutauschen und offene Fragestellungen zu beantworten. Es zeichnete sich bereits zu jener Zeit ab, dass die Lage nicht problematisch werden und dementsprechend die Energieversorgung in der Schweiz sichergestellt sein dürfte. Trotzdem kann bis heute keine generelle Entwarnung gegeben werden. Der Winter 2023/2024 könnte die Schweiz unter Umständen vor grössere Herausforderungen stellen als der Winter 2022/2023. Da aber in naher Zukunft nicht mit einer akuten Energiemangellage zu rechnen ist, blieb es bei den durch die Kantonsregierung beschlossenen Sparmassnahmen. Dazu gehörte beispielsweise die Beschränkung der Raumtemperatur auf maximal 20 Grad oder das Ausschalten von sicherheitsirrelevanten Aussenbeleuchtungen. Weitere Vorgaben waren der Verzicht auf Weihnachtsbeleuchtung in Innenräumen, das Abschalten von Leuchtreklamen in einem gewissen Zeitfenster sowie die Umrüstung auf energiesparende Leuchten. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Energiemangellage im kommenden Winter nicht vehement zuspitzt. Sollte sich hingegen erneut eine solche Entwicklung abzeichnen, kann die Kantonspolizei St.Gallen auf bestehende Strukturen und Abläufe im Fachstab zurückgreifen.