E-Bikes sind im Trend – auch bei Diebesbanden

E-Bikes sind in der Bevölkerung immer beliebter und inzwischen weit verbreitet. Das macht sie auch für Diebe attraktiv.

Im Jahr 2022 wurden im Kanton St.Gallen 710 E-Bikes als gestohlen gemeldet. Diese Zahl hat sich im Vergleich zum Jahr 2021 (428 gestohlene E-Bikes) um 65 Prozent erhöht. Dieser massiv ansteigende Trend hat sich im Vergleich zu den Vorjahren weiter verstärkt.
Auch die schweizweite Statistik zeigt die gleiche Entwicklung der Diebstahlszahlen. Demnach wurden im Jahr 2022 in der gesamten Schweiz rund 55 Prozent mehr E-Bikes gestohlen gemeldet als noch im Vorjahr 2021. Im Wissen, dass ein E-Bike im Durchschnitt einige tausend Franken kostet, ergibt sich mit den erwähnten Diebstahlszahlen ein horrender Schadensbetrag.

Die Diebe haben es vor allem auf teure E-Bikes abgesehen. Diese stehen normalerweise nicht am Bahnhof, sondern in Garagen, Kellerräumlichkeiten oder speziellen Veloräumen. Es zeigt sich deshalb, dass die meisten E-Bikes aus Tiefgaragen oder Kellern von Mehrfamilienhäusern gestohlen werden. Oftmals sind solche Räume nicht abgeschlossen oder die Täterschaft wartet, bis sich das Garagentor öffnet und schleicht sich hinein. Das widerspricht der geläufigen Meinung, dass E-Bikes vor allem in der Öffentlichkeit entwendet werden. Dabei hält es die Diebe auch nicht vom Diebstahl ab, wenn die E-Bikes abgeschlossen oder gar angekettet sind. Dazu führen sie entsprechendes Werkzeug mit, zum Beispiel einen Bolzenschneider oder eine Akkuflex, um die Diebstahlsicherungen zu überwinden.

Ein Teil der gestohlenen E-Bikes wird danach auf den bekannten Online-Marktplätzen angeboten. Der grösste Teil landet jedoch im Ausland. Im Kanton St.Gallen konnte bereits mehreren solcher Diebesbanden das Handwerk gelegt werden. Es bedingt jedoch aufwändiger und umfangreicher Ermittlungen, um der Täterschaft die Diebstähle beweisen zu können. Die Erfolge zeigen allerdings, dass sich diese Aufwände lohnen. Leider können die gestohlenen E-Bikes meistens nicht mehr an den rechtmässigen Besitzer oder die rechtmässige Besitzerin zurückgebracht werden, da das Diebesgut meist ins Ausland verbracht wurde.

Die Problematik besteht darin, dass systembedingt Fahrräder und E-Bikes aktuell nur national zur Fahndung ausgeschrieben werden können. Das bedeutet, dass für ein ins Ausland verbrachtes Bike dort keine Fahndungsausschreibung festgestellt werden kann. Von dieser Problematik sind alle europäischen Staaten betroffen. Der Missstand wurde jedoch erkannt und es sind Bestrebungen im Gange, damit zukünftig auch E-Bikes in den entsprechenden Systemen international zur Fahndung ausgeschrieben werden können.