Gesundheitsversorgung im Freiheitsentzug / Dynamische Sicherheit

Das Gefängnis St.Gallen sowie das kantonale Untersuchungsgefängnis in der Stadt sieht sich mit wandelnden Bedürfnissen aus Politik und Gesellschaft konfrontiert. Der Ruf nach einer dynamischen Sicherheit wird lauter und stellt die Gefängnisleitungen zunehmend vor Herausforderungen. Auf Empfehlungen der Rechtspflegekommissionen sollen die Haftbedingungen der Polizeigefängnisse den gestiegenen Ansprüchen gerecht werden.

Die Gefängnisse in der Stadt St.Gallen bieten Haftplätze für 42 Insassen an. Im Jahr 2021 verzeichneten die beiden Gefängnisse eine Belegung von 60 Prozent, wobei 758 Eintritte und 755 Austritte zu Buche standen. Die Belegungszahl ist seit Anfang der Pandemie sinkend, ist aber aktuell stabil mit steigender Tendenz. Trotz rückläufiger Ausschaffungen wurden durch den Operativen Dienst 19 Ausschaffungshäftlinge nach Zürich gefahren. Weiter konnte die Regionalpolizei mit 26 Transporten unterstützt werden, indem inhaftierte Personen zu Gerichtsverhandlungen gefahren oder in kantonale Institutionen verlegt werden konnten.

Eine Delegation der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) besuchte im Jahr 2021 die zwei Polizeigefängnisse (Gefängnis St.Gallen und Kantonales Untersuchungsgefängnis) in der Stadt St.Gallen. Im Rahmen des Besuchs stand die Überprüfung menschenrechtlicher Standards mit dem Fokus der Gesundheitsversorgung im Freiheitsentzug an. Empfehlungen der NKVF waren unter anderem die Prüfung einer Einrichtung eines Gesundheitsdienstes, die Sicherstellung einer zeitnahen gynäkologischen Versorgung und einer systematisch medizinischen Eintrittsabklärung innerhalb von 24 Stunden durch medizinisches Fachpersonal. Zudem empfahl die Kommission einen regelmässigen Zugang zur psychiatrischen Versorgung zu gewährleisten. Auch sollen rezeptpflichtige Medikamente nach Möglichkeit nur vom Gesundheitsfachpersonal abgegeben werden. Einige der oben erwähnten Empfehlungen konnten seit dem Besuch überarbeitet und angepasst werden. Bei anderen Empfehlungen hängt die Umsetzung stark von politischen, infrastrukturellen und finanziellen Aspekten ab. Das Gefängniswesen im Kanton St.Gallen befindet sich in einem Wandel und die Haftbedingungen sowie die Infrastruktur entsprechen teils nur noch bedingt den aktuellen Vorgaben. Beispielsweise wird die Einschlusszeit von 23 Stunden (Einzelhaft / Isolationshaft) von verschiedenen Kommissionen bemängelt. Das Thema «Dynamische Sicherheit» gewinnt in der heutigen Zeit je länger je mehr an Bedeutung. Den inhaftierten Personen müssten Beschäftigungs-, Sport und Freizeitmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollten sie die Haft in Gruppen vollziehen können. Wo es baulich, finanziell und personell möglich ist, versuchen die Gefängnisleiter dies bereits heute entsprechend umzusetzen. Die Resozialisierung einer inhaftierten Person beginnt ab dem ersten Tag. Nach der verbüssten Haft sollen die inhaftierten Personen schliesslich wieder gesellschaftsfähig sein.

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