Technische Fahrzeugkontrollen – Autoposer im Strassenverkehr

Das Thema Autoposer ist ein bekanntes Problem, welches auch die Kantonspolizei St.Gallen seit Jahren beschäftigt. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat sich die Problematik gar verstärkt und schien zeitweise omnipräsent zu sein. Dies hing stark damit zusammen, dass das Freizeitangebot insbesondere während den Lockdowns stark eingeschränkt war und für potenzielle Autoposer nebst dem Ausfahren des eigenen Fahrzeugs wenig Freizeitmöglichkeiten übrigblieben. Die Kantonspolizei St.Gallen erstattete unzählige Anzeigen und leistete viele Kontrollstunden. Trotzdem scheinen immer wieder neue Poser «aus den Löchern» zu kommen. Die Thematik wird weiter beschäftigen.

Die nachfolgenden Textpassagen stammen auszugsweise aus einer Masterarbeit zum Thema «Der Autoposer im Strassenverkehrs- und Strafrecht Besteht Handlungsbedarf?», die von einem jungen Mitarbeiter der Kantonspolizei St.Gallen im Rahmen seines Masters of Law verfasst wurde. Die Untersuchung setzte sich zum Ziel, das Phänomen des Autoposings in seiner Vielfalt und Komplexität zu definieren, zu charakterisieren und abzugrenzen. Weiter wurden die Verhaltensweisen des Autoposers im Lichte des Strassenverkehrs- und des Strafrechts eingehend diskutiert, um zum Schluss der Arbeit die Frage beantworten zu können, ob in Bezug auf die Autoposing-Thematik auf Stufe Gesetzgebung und Vollzug Handlungsbedarf besteht. Im Vergleich zu anderen strassenverkehrsrechtlichen Phänomenen, so beispielsweise zum in der Rechtswissenschaft viel diskutierten Raser-Tatbestand, bestehen im Bereich des Autoposings keine oder nur wenige rechtswissenschaftliche Anknüpfungspunkte, weshalb die juristische Aufarbeitung der Thematik sozusagen Neuland darstellte. Die folgenden Zeilen sollen ausschnittsweise einen kleinen Einblick in die erwähnte Masterarbeit und insbesondere in die Welt der Poser-Szene gewähren.

Ein warmer Sommerabend – K. S., 19-jährig, lenkt seinen BMW 328i im Schritttempo durch das verwinkelte Städtchen von Rorschach, der vielbefahrenen St.Gallerstrasse entlang. Die Lichtsignalanlage der nächsten Kreuzung zeigt rot, weshalb K. S. stoppt. Dröhnende Bässe der Musikanalage gelangen aus dem Innern des Fahrzeugs nach draussen. Es herrscht ein sommerlicher Freitagabend, welchen viele Menschen an der Rorschacher Seepromenade verbringen möchten. Andere tätigen hier ihre letzten Einkäufe für das anstehende Wochenende. Der BMW fällt auf, denn immerhin hat K. S. während den letzten Monaten zehntausende Franken, und somit beinahe seine komplette Existenz, in technische Änderungen wie Folierungen, Veränderungen an der Auspuffanlage als auch in eine Tieferlegung des Fahrwerks investiert. Während der Rotphase des Lichtsignals lässt K. S. den 245 PS starken Motor in unregelmässigen Abständen mehrmals aufheulen, indem er die Tourenzahl hochjagt, gleichzeitig aber die Kupplung des Fahrzeugs nicht greifen lässt. Der ohrenbetäubende Motorenlärm hallt in der engen Strassenschlucht wider. Die Ampel springt auf grün, K. S. drückt das Gaspedal bis zum Anschlag durch. Die Reifen finden trotz trockenem Asphalt keinen Halt – mit qualmenden Pneus und unter kreischendem Lärm setzt sich die schimmernde, hochmotorisierte Limousine zum Schluss dann doch noch in Bewegung. Nur mit Mühe jedoch kann der junge, unerfahrene Lenker das leicht schlingernde Auto auf der rechten Fahrspur halten. Erschrockene Passanten blicken dem Fahrzeug nach. K. S. lächelt hinter der getönten Frontscheibe zufrieden. Nun will er sich mit Gleichgesinnten zu einer mehrstündigen Ausfahrt in und um Rorschach treffen. «Das war erst der Anfang eines weiteren unvergesslichen Abends!» denkt er sich.

Begrifflichkeit – Als «Poser» wird in allgemeiner Hinsicht derjenige bezeichnet, welcher durch seine Art, sich zu geben, ein bestimmtes (jedoch der eigenen Persönlichkeit meist nicht entsprechendes) Bild von sich zu vermitteln versucht, um andere zu beeindrucken. Im Zusammenhang mit dem Zurschaustellen von Fahrzeugen spricht man sodann von «Autoposern». Autoposer definieren sich insbesondere durch ihr auffälliges und prahlerisches (oftmals auch ordnungswidriges) Verhalten mittels leistungsstarken Fahrzeugen im Strassenverkehr, insbesondere aber im Stadtverkehr. Diese Verhaltensweise lässt sich unter dem Begriff des «Autoposings» zusammenfassen. Der Begriff «Poserszene» umschreibt das charakteristische Milieu der Autoposer.

Aktualität der Thematik – Lärmiges Motorengeheule und lange Konvois von aufgemotzten Boliden, welche den Verkehr teilweise komplett zum Erliegen brachten, prägten in den Pandemie-Sommern 2020 und 2021 das Ortsbild mehrerer Schweizer Gemeinden und Städte. Dabei setzte der übermässige Motorenlärm den Einwohnern jeweils besonders zu. Im Dunstkreis solcher Ausfahrten kam es zudem oft zu zahlreichen Übertretungen, seltener auch zu Vergehen im Bereich des Strassenverkehrsgesetzes. Natürlich sind Autoposer bereits vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie in Erscheinung getreten. Ebenfalls ist das Phänomen des Autoposings, oder anders gesagt das «Zurschaustellen» des eigenen Fahrzeugs, nicht neu, sondern besteht schätzungsweise wohl schon seit der Erfindung des ersten Automobils. Trotzdem ist unbestritten, dass sich die Problematik des Autoposings seit Pandemiebeginn drastisch verschärft hat. Dies ist vor allem zwei Umständen geschuldet: Einerseits haben die aufsehenerregenden Fahrten der Autoposer während der Pandemie zugenommen. Dies wohl aufgrund der Tatsache, dass das öffentliche Leben zum Stillstand gekommen ist und es nebst dem Ausfahren des eigenen Fahrzeugs wenig anderes zu tun gab. Andererseits hat sich die Wahrnehmung der aufgrund der ausserordentlichen Lage ohnehin bereits angespannten Bevölkerung stark sensibilisiert. Die tiefe Reizschwelle der Bevölkerung während der Pandemie in Kombination mit dem pandemiebedingten Aufleben der Autoposing-Szene machten die Thematik des Autoposings brandaktuell.

Ein Blick in die politischen Geschäfte von Bund und Kantonen der vergangenen zwei Sommer bestätigen diese Aktualität der Thematik. Die unter dem Phänomen des Autoposings leidende, örtliche Bevölkerung, vertreten durch die lokalen Politiker, gelangte nach Beginn der Pandemie innert kurzer Zeit an die Kantone und forderte Lösungen. Inzwischen hat das Politikum auch die Bundesebene erreicht. Der wohl vielversprechendste aller Vorstösse, eine Motion der Verkehrskommission des Nationalrats, wurde sodann von beiden Kammern angenommen und liegt nun dem Bundesrat vor. Dieser wurde beauftragt, strengere Massnahmen gegen übermässigen Motorenlärm zu ergreifen. Das Massnahmenpaket, welches es nun auszuarbeiten gilt, soll Gesetzesänderungen umfassen, welche neue Sanktionierungsmöglichkeiten und Vollzugsinstrumente schaffen. Damit soll effizienter und strenger gegen das Erzeugen von übermässigen Lärmemissionen, illegale Fahrweisen und unzulässige technische Abänderungen am Fahrzeug vorgegangen werden können. Aufgrund der kontinuierlichen Verschärfung des Problems während den letzten zwei Jahren wurden schweizweit, darunter auch im Kanton St.Gallen, zwar vermehrt gezielte, zumeist auch polizeiliche Massnahmen getroffen. Eine nachhaltige kantonale oder bundesweite Lösung des Problems scheint jedoch unverändert in weiter Ferne zu sein.

Entwicklung der Autoposing-Fallzahlen während den Jahren 2020 und 2021 im Kanton St.Gallen gestützt auf das Rapportierungssystem «MyAbi» der Kantonspolizei St.Gallen

Die Trendlinie zeigt bei beiden Jahren klare Höhepunkte in den Monaten Mai und Juni. Ein Vergleich zwischen den Fallzahlen der beiden Jahre gilt es zu unterlassen, da aufgrund der starken Abhängigkeit der Fallzahlen von der Anzahl investierten Kontrollstunden durch die Polizei ein solcher verfälschte Ergebnisse liefern würde.

Übersicht über Vielfalt und Vorkommen der typischen Verhaltensweisen

Das Kreis-in-Kreis-Diagramm zeigt die Vielfalt, sowie das Vorkommen der einzelnen Verhaltensweisen (Art der Verhaltensweise; Anzahl Fälle) während den Jahren 2020 und 2021. Die Art der Kategorisierung der Verhaltensweisen knüpft an der Systematik des Rapportierungssystems myAbi an und erfolgte unbesehen ihrer Zugehörigkeit zu Tatbestandskategorien im Sinne des SVG. Technische Änderungen am Fahrzeug (599 Fälle) und das Verursachen von Lärm (213 Fälle) sind ganz klar am häufigsten vertreten.

Handlungsbedarf gemäss dem Autor der Masterarbeit

Im Zuge der Einordnung des Autoposers im Straf- und Strassenverkehrsrecht wurde festgestellt, dass im Grunde für alle störenden, gefährlichen und somit aus strafrechtlicher Sicht relevanten Verhaltensweisen des Autoposers Sanktionen vorgesehen sind. Es fällt keine der problematischen Verhaltensweisen durch die Maschen des Gesetzes. Gleich verhält es sich mit den gesetzlich vorgesehenen Befugnissen der Polizei. Diese dürfen als ausreichend bezeichnet werden. Aufgrund der Tatsache, dass Lärmbelästigungen im Zusammenhang mit der Thematik Autoposing immer mehr zum Massendelikt mutieren, eignet sich der Vollzug, so wie er heute ausgestaltet ist jedoch nicht mehr zur nachhaltigen Bekämpfung und effizienten Abwicklung dieses Deliktphänomens. Das Bestehen eines Handlungsbedarfs muss gestützt auf die Untersuchungsergebnisse der vorliegenden Masterarbeit darum klar bejaht werden.

Schlussendlich gilt es aber darauf hinzuweisen, dass auch dann, wenn aus strafgesetzgeberischer Sicht alles in seiner Macht Stehende getan wurde, um den Autoposer in den Griff zu kriegen, nicht zu verhindern sein wird, dass dieser sein störendes Verhalten fortsetzt. Der Autoposer kann nach Auffassung des Autors der Masterarbeit nur dann von den schweizerischen Strassen verbannt werden, wenn die typischen Poser-Fahrzeuge gar nicht erst eine Zulassung für die Schweiz erhalten. Zudem gilt diesbezüglich auf die Tatsache hinzuweisen, dass im Bereich des Fahrzeuglärms durchaus Analogien zum sogenannten «Dieselskandal» bestehen. Fahrzeughersteller sollen sich die Tatsache zu Nutze machen, dass das Fahrzeug im realen Betrieb bei nur wenig abweichender Geschwindigkeit oder abweichender Getriebestufe viel lauter ist, als bei der Vorbeifahrt-Geräuschmessung, welche es für die Zulassung eines Modells zu bestehen gilt. In erster Priorität gilt es nach Auffassung des Autors darum, solche Missstände zu beseitigen, bevor man aufwändige Massnahmenpakete schnürt, welche sich schlussendlich dann doch nicht eignen, das Übel an der Wurzel zu packen.

Quelle: Odermatt N. (2022). Der Autoposer im Strassenverkehrs- und Strafrecht – Besteht Handlungsbedarf? (Masterarbeit Master of Law, UniDistance.ch)


Wie weiter aus Sicht der Kantonspolizei St.Gallen? Die Thematik der Autoposer wird während den wärmeren Jahreszeiten ein Schwerpunkt bleiben. Die Kantonspolizei St.Gallen wird weiterhin intensiv Ressourcen und Kontrollstunden für die technischen Fahrzeugkontrollen einsetzen. Die Einsatzkräfte werden auch im laufenden Jahr verstärkt mobil unterwegs sein und das Augenmerk gezielt auf Poser und damit verbunden auf die Verkehrssicherheit legen. Gezielte Grosskontrollen im Bereich der Poserszene werden auch weiterhin auf den Dienstplänen unserer Einsatzkräfte stehen. Sowohl unnötigen Lärmemissionen als auch weiteren Gesetzeswiderhandlungen soll dadurch bestmöglich ein Riegel geschoben werden.