COVID-19-Kreditbetrug

Stark von der Corona-Krise betroffene Unternehmen hatten im Jahr 2020 die Möglichkeit, einen Unterstützungskredit zu beantragen. Diese Hilfestellung wurde hin und wieder missbraucht. Dies führte bei der Kantonspolizei St.Gallen zu umfangreichen Ermittlungen, die bis heute andauern und einen erheblichen Mehraufwand mit sich bringen.

In Folge der Corona-Pandemie wurde mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln versucht, die Krise – auch in finanzieller Hinsicht – zu bewältigen. So verabschiedete der Bundesrat im Sinne einer Soforthilfs­massnahme am 25. März 2020 die Verordnung zur Gewährung von Krediten und Solidarbürgschaften infolge des Coronavirus, welche bereits einen Tag später in Kraft trat. Die Verordnung ermöglichte es Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, rasch und unbürokratisch zu Bankkrediten und somit zu Liquidität zu gelangen, damit sie trotz pandemiebedingter Einnahmeausfällen ihre Fixkosten tragen konnten und vor einem Zahlungsausfall bewahrt wurden. Die Voraussetzungen für diese Überbrückungshilfe war bewusst einfach gehalten und basierte auf einer Selbstdeklaration der An­tragsteller/-innen.

Das Bundesamt für Polizei (fedpol) betreibt eine Meldestelle für Geldwäscherei. Von dort aus häuften sich ab Sommer 2020 Meldungen an die Staatsanwaltschaften der Kantone. Dies, weil in Einzelfällen der Verdacht bestand, dass ausbezahlte COVID19-Kredite nicht dem festgelegten Zweck dienten und/oder die Selbstdeklaration der Kreditnehmer/-innen mutmasslich unwahre Angaben enthielten, welche zu erhöhten Kreditauszahlungen führten. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO führte im Rahmen der Missbrauchsbekämpfung nach der Kreditvergabe ebenfalls Prüfungen durch. Aus diesen Prüfungen re­sultierten vereinzelt Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaften. Anlässlich der Abwicklung von Konkursen stellten die Konkursämter zudem mögliche Unregelmässigkeiten in Bezug auf aus­bezahlte COVID19-Kredite fest. In diesen Fällen erfolgten Anzeigen an die Strafuntersuchungsbe­hörden. In einigen Fällen stiessen ausserdem die polizeilichen Ermittler/-innen bei der Bearbeitung anderweiti­ger Sachverhalte auf mögliche Unregelmässigkeiten beim Erhalt respektive der Verwendung von COVID19-Überbrückungshilfen.

Die Fachabteilung Wirtschaftsdelikte der Kantonspolizei St.Gallen wurde seit Sommer 2020 in über 50 komplexeren Fällen durch die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen mit der polizeilichen Aufarbeitung der Sachverhalte betraut. In einfacheren Konstellationen bearbeitete die Regionalpolizei die Fälle. Die durchzuführenden Ermittlungen der Spezialist/-innen der Kantonspolizei St.Gallen gestalten sich mitunter sehr aufwändig, da oftmals weitere mögliche Straftatbestände abzuklären sind, die den Ermittler/-innen im Zuge der polizeilichen Bearbeitung ins Auge fallen. Die zusätzliche Belastung der Fachabteilung im Zusammen­hang mit den Ermittlungen bei mutmasslichen COVID19-Kreditbetrügereien ist sehr hoch. Von den bisher eingegangenen Fällen konnten noch nicht alle erledigt werden. Es ist damit zu rechnen, dass auch im Jahr 2022 weitere Anzeigen in gleicher Sache zur Bearbeitung bei der Kantonspolizei St.Gallen ein­gehen werden.